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Epidemiologie und Verlauf der Lese-Rechtschreibstörung

Laut Warnke und Roth (2000), liegt in den deutschsprachigen Gebieten die Häufigkeit der Lese-Rechtschreibstörung bei achtjährigen Kindern bei etwa drei Prozent. Hinsichtlich der Rechtschreibstörung zeigt sich ein Anstieg in den höheren Grundschulklassen (vgl. a.a.O.: 458).

Entsprechend Warnke und Roth (2000), kommen Lese-Rechtschreib-störungen bei Familienmitgliedern ersten Grades charakteristisch regelmäßiger vor als in der allgemeinen Bevölkerung. Es werden mehr legasthene Jungen als Mädchen diagnostiziert. Grundsätzlich tritt die Lese-Recht-schreibstörung in allen sozialen Bevölkerungsschichten auf. Zweifellos wirkt sich ein unangemessener oder fehlender Lese-Rechtschreibunterricht ungünstig auf Kinder mit einer Veranlagung zur Legasthenie aus (vgl. ebd.). Gemäß Klicpera et al. (2007), besteht beim Betrachten des Leistungsstands durchschnittlicher Schüler ein deutlicher Abstand zu den legasthenen Kindern (vgl. Klicpera et al. 2007: 123).

 

Prognose und Verlauf

Die Annahme über die Entwicklung der Lese-Rechtschreibfähigkeit (Primärsymptomatik) ist zunächst von den Vermutungen bezüglich der schulischen, beruflichen, psychischen und sozialen Integration (Sekundärsymptomatik/ Begleitstörungen) zu unterscheiden.

Bei der Entwicklung der Lese-Rechtschreibfähigkeit gehen Warnke und Roth (2000) davon aus, dass bei einem Schulkind das Niveau seiner Lese- und Rechtschreibentwicklung außerordentlich stabil erscheint. Viele Kinder, die in der ersten oder zweiten Klasse als rechtschreib- und/ oder leseschwach festgestellt wurden, waren am Ende ihrer Schulzeit ebenso schriftsprachlich beeinträchtigt. Die schwächsten Leser in der Klasse acht erreichten den Leistungsstand eines Schülers der ersten oder zweiten Klasse. Schulkinder mit einer Lese-Rechtschreibstörung verbessern sich zwar im Lesen und Rechtschreiben, erreichen allerdings mit ihren Leistungen in den meisten Fällen nie das Leistungsstandniveau ihrer Klassenkameraden ohne eine Lese-Rechtschreibstörung (vgl. Warnke & Roth 2000: 458).

Weiterhin sind Warnke und Roth (2000) der Auffassung, dass Lehrer Kinder mit einer Lese-Rechtschreibstörung bezüglich ihrer psychischen Entwicklung häufiger als verhaltensgestört beziehungsweise emotional auffällig charakterisieren. Im Vergleich zu den Gleichaltrigen, ist die Wahrscheinlichkeit bei Schulkindern mit Teilleistungsstörungen, nach Warnke und Roth (2000), doppelt so hoch, dass sie im ersten oder zweiten Schuljahr als psychisch auffällig wahrgenommen werden. Ein Teil dieser Kinder fällt dabei schon im Vorschulalter in ihrem Verhalten auf. Warnke und Roth (2000) führen hier die epidemiologische Studie von Esser (1993) an, welche ergibt, dass achtjährige legasthene Kinder zu circa 43 Prozent und mit 18 Jahren noch circa 34 Prozent emotionale Störungen aufzeigen. Neben psychischen Störungen sind Konzentrationsstörungen, motorische Unruhe sowie dissoziale Verhaltensprobleme kennzeichnend. Des Weiteren wird bei den achtzehnjährigen legasthenen Schülern eine erhöhte Suizidgefährdung festgestellt im Vergleich zur Kontrollgruppe. Aber auch die schulische und berufliche Laufbahn lese-rechtschreibschwacher Kinder ist beeinträchtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Betroffenen auch in anderen schulischen Fächern schlecht abschneiden. Hierbei erwähnen Warnke und Roth (2000) die Studie von Strehlow et al. (1992). In dieser erreichen lediglich sechs von 59 legasthenen Schülern das Abitur, trotz einer überdurchschnittlichen Intelligenz und unabhängig welcher sozialen Herkunft abstammend. Beruflich dominieren Ausbildungen mit geringen Lese- und Rechtschreibfähigkeiten. Darüber hinaus zeigen Warnke und Roth (2000) mittels der repräsentativen Stichprobe von Esser (1993), dass Kinder mit einer Lese-Rechtschreibstörung, trotz durchschnittlicher Intelligenz, eine minderwertigere schulische oder berufliche Ausbildung erreichen im Vergleich zu Kindern mit anderen Teilleistungsstörungen. Oft wiederholen legasthene Kinder ein Schuljahr. Die Schulabbruchsrate, die minderwertigere Berufsausbildung und die geringe Lesefreude korrelieren mit dem Ausmaß der Lese-Rechtschreibstörung (vgl. ebd. f.).

Die soziale Entfaltung legasthener Kinder kann ebenfalls gefährdet sein. Warnke (1996) zeigt auf, dass ein Viertel der legasthenen Jugendlichen aufgrund von Delikten strafrechtlich verurteilt wurde. Darüber hinaus weisen etwa 26 bis 73 Prozent der dissozialen jungen Menschen und Gefängnisinsassen eine umschriebene Entwicklungsstörung auf. Die höchste Gefährdung stellt dabei die Lese-Rechtschreibstörung dar (vgl. Warnke 1996: 26 f.).

Es kann festgehalten werden, dass die aufgeführten schulischen, beruflichen sowie sozialen Schwierigkeiten vor allem legasthene Schulkinder betreffen, welche in sozialschwachen Familienverhältnissen aufwachsen. Bei einem höheren familiären Sozialstatus, sind Schul- und Berufslaufbahn weniger beeinträchtigt. Die aufgeführten Untersuchungsergebnisse betonen die Unentbehrlichkeit einer familiären Hilfe, insbesondere wenn die Lese-Rechtschreib-störung bei den Betroffenen schwergradig ausgeprägt ist. Für die meisten legasthenen Schulkinder ist die Gesamtprognose durchaus günstig. Auch wenn die Vorhersage im Hinblick auf die Funktionsstörungen im Rechtschreiben und Lesen hinderlich erscheint und die Teilleistungsstörung die Integration dieser Kinder in Schule, Beruf sowie Sozialleben beeinträchtigt (vgl. Warnke & Roth 2000: 459).